Nachweisführung deutscher Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten im Ausland ist Unsinn
Ob die Menschenrechte in ihren Zulieferfabriken eingehalten werden, sollen deutsche Unternehmen bis zum Sommer 2020 nachweisen. Darauf hat sich nun die Bundesregierung nach längeren Debatten geeinigt. Wie die Überprüfung der Unternehmen genau abläuft, ist teilweise aber noch unklar. Derzeit können sich Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium noch nicht bezüglich eines entsprechenden Monitorings einigen. Wird der Brandschutz in Textilfabriken eingehalten, wird Kakao-Bauern in Afrika ein gerechter Lohn gezahlt, leiden Anwohner von Bergwerken in rohstoffreichen Ländern unter Luftverschmutzung? Solche Aspekte müssen hiesige Firmen laut dem Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung künftig berücksichtigen.
Der afrikapolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Obmann im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dietmar Friedhoff, erklärt dazu:
„Die Verpflichtung deutscher Unternehmen zur Umsetzung arbeitsrechtlicher und sozialer Normen, wie sie in Deutschland reglementiert und gesetzlich vorgeschrieben sind, sehe ich in Produktionsländern außerhalb von Deutschland kritisch. Selbstverständlich sollten Menschenrechte in allen Ländern der Welt gemäß der Charta der Vereinten Nationen umgesetzt werden. Hierfür ist aber grundsätzlich erst einmal der jeweilige Staat zuständig und nicht das produzierende Unternehmen in diesem Staat.
Die Bundesregierung möchte hier die deutschen Unternehmen an einem weiteren Gängelband der Bürokratie führen und gefährdet den ohnehin schon dahinschmelzenden Wettbewerbsvorteil unserer Unternehmen gegenüber anderen global agierenden Großkonzernen aus China und den USA.
Weil auf internationaler Ebene die Sanktionsmechanismen zur Umsetzung und Implementierung von Menschenrechten fehlen, greift die Bundesregierung hier auf die nationale Ebene zurück und verlagert ihre eigene Verantwortung auf die deutschen Unternehmen. Diese sollen dann unter der Oberaufsicht der Bundesregierung für die Einhaltung arbeitsrechtlicher und sozialer Normen außerhalb Deutschlands zuständig sein. Dabei sind bei diesem heiklen Thema ein hohes Augenmaß und entsprechender Weitblick gefragt. Beides vermisse ich bei der Bundesregierung. Blinder Aktionismus wird hier gepaart mit realitätsfernen Vorstellungen und einer ideologisierten Weltverbesserungspolitik.“