Macht hoch die Tür, das Tor macht weit – Rot-Grün fördert die Massenmigration nach Niedersachsen.

„Sicher in Zeiten des Wandels“ nennt sich der rot-grüne Koalitionsvertrag für Niedersachsen, der vor wenigen Tagen offiziell besiegelt wurde. In der Präambel des Textes heißt es, „die Bürgerinnen und Bürger“ hätten SPD und Grünen „den Auftrag erteilt, Niedersachsen durch die aktuellen Energie- und Klimakrisen zu führen“. Aber natürlich geht es den Regierungsparteien trotz Krisen auch weiterhin darum, das Tor für die aktuellen Migrantenströme möglichst weit aufzureißen.

Dass man „Safe Houses für bspw. queere Geflüchtete“ einrichten will, ist dabei Ehrensache. Ein Teilhabe- und Partizipationsgesetz soll „die Migrationsstrukturen auf Landesebene und kommunaler Ebene stärken“. Für die Landesverwaltung, so heißt es, „wollen wir Zielvorgaben, welche die Vielfalt der Gesellschaft abbilden“. Heißt im Klartext also Migrantenquote: Deutsche raus, Ausländer rein. Hinter der geplanten „Stärkung der Migrationsstrukturen“ verbirgt sich eine stärkere Finanzierung von „Migrationsberatungen“: Die „wollen wir verstetigen und dauerhaft auskömmlich absichern“.

Gemeinsam mit den Kommunen will die Landesregierung „Pilotprojekte für rechtskreisübergreifende Migrationszentren initiieren“. Landesweit sollen „Verbände von Migrantinnen und Migranten“ gefördert werden, ebenso der Niedersächsische Flüchtlingsrat – es geht also um die Vernetzung und Organisation derjenigen, die uns Niedersachsen mittelfristig ersetzen sollen. In die gleiche Richtung geht natürlich die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf Bundesebene, das man laut Koalitionsvertrag auf Landesebene „flankieren“ möchte, „indem wir landesrechtliche Möglichkeiten für Einbürgerungen und Ermessensspielräume im Sinne der Betroffenen ausschöpfen“.

Mit anderen Worten: Es soll Migranten so einfach wie möglich gemacht werden, sie bekommen die Staatsbürgerschaft hinterhergeworfen – und das kommunale Wahlrecht laut Absichtserklärung gleich noch mit dazu.

Etwas rätselhaft klingt der folgende Passus: „Zur Aufarbeitung der Einbürgerungspraxis im Kontext der nationalsozialistischen Verfolgung werden wir rassistische Ausschlüsse vom Erwerb der Staatsangehörigkeit aus der Vergangenheit und der Gegenwart prüfen.“ Was kann damit gemeint sein? Erleichterte Einbürgerungen für Personen, die in der NS-Diktatur wahrscheinlich rassistisch diskriminiert worden wären? Rückwirkende Einbürgerungen von Personen, denen irgendwann einmal die Staatsbürgerschaft verweigert wurde, weil die jeweiligen Entscheider angeblich noch im Geist der NS-Diktatur handelten? Oder einfach jeden Ausschluss von der Staatsbürgerschaft als Nazi-Entscheidung brandmarken?

Möglich, dass die Autoren des Koalitionsvertrages auch nicht so genau wissen, was das ausdrücken soll. Es ist ja auch im Grunde egal, Hauptsache Zuwanderung, Hauptsache Bleiberecht, Hauptsache Staatsangehörigkeit. Mal sehen, wie schön sich die Vielfalt anfühlt, wenn der Strom ausfällt und die Waren verknappen …