Den 27. Februar 2024 wird die 16-jährige Schülerin, des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten, sicherlich nicht so schnell vergessen. Dass sie den Beistand ihrer Eltern gebrauchen könnte, als es passierte, ahnten diese nicht, denn das Mädchen war in staatlicher Obhut. Sie saß mit Ihren Klassenkameraden im Chemie-Unterricht, als plötzlich drei uniformierte Polizisten den Raum betraten, um sie für eine Ansprache abzuholen. Der Schuldirektor hatte die Polizei gerufen, nachdem er Hinweise erhalten hatte, dass die Schülerin in der Vergangenheit irgendwann einmal ein „Schlumpf-Video“ auf ihrem Social-Media-Kanal geteilt hatte, in dem es hieß: Die Schlümpfe sind blau und Deutschland ist es auch, dazu eine blau eingefärbte Karte mit Stimmenanteilen für die AfD und ein Parteilogo. Außerdem, so der Vorwurf, soll sie einmal geschrieben haben, dass Deutschland für sie nicht nur ein Ort auf der Landkarte ist, sondern ihre Heimat.

Es geht Ihnen wie mir, wenn Sie sich fragen, was die Schülerin verbrochen haben soll. Sie hat nichts Falsches getan und keine Straftat begangen. Dass ein Schulleiter, wegen Nichts, die Polizei in die Schule ruft und diese dann auch tatsächlich erscheint und das Mädchen, vor den Augen ihrer Mitschüler, aus dem Unterricht abholt und sie belehrt, ist sehr heftig für das Mädchen und für ihre Mitschüler. Darum muss dieser Vorfall aufgeklärt und darüber berichtet werden. Es scheint mir, es handelt sich um einen massiven Einschüchterungsversuch der Jugendlichen, für eine scheinbare Gesinnung, die dem „Pädagogen“ offenbar nicht schmeckt.

Meine Kollegin im Bundestag, Beatrix von Storch, hat den Schulleiter inzwischen bei der Staatsanwaltschaft in Stralsund angezeigt, wegen des Verdachts der Nötigung und falschen Verdächtigung. Dies ist ein rechtsstaatliches Mittel, um gegen die unrechtmäßige Einschüchterung unserer Kinder durch die Staatsmacht vorzugehen. Kritik ist auch an den Polizeibeamten zu üben. Auch wenn diese keine Pädagogen sind, so muss ihnen doch klar sein, was sie anrichten können, wenn sie mit Heranwachsenden so umgehen. Hier ist nicht Befehl und Gehorsam gefragt, sondern ein Gespür für Recht und Unrecht. Was hier vier Landesbeamte gemeinschaftlich angerichtet haben, muss aufgeklärt werden und darf sich nicht wiederholen.

An diesem Vorfall sieht man leider deutlich, dass Staatsdiener wegen vermeintlich anderer Gesinnung inzwischen mit Spatzen auf Kanonen schießen, weil sie meinen auf der richtigen Seite zu stehen. Unser Grundgesetz garantiert aber die Meinungsfreiheit und insbesondere Beamte haben dies zu respektieren und entsprechend zu handeln. Lasst euch deshalb nicht einschüchtern und eure legitime Meinung von einer übergriffigen Staatsmacht verbieten.

Mit nachdenklichen Grüßen
Ihre Dietmar Friedhoff