Auf die Frage, in einem Interview mit dem NDR, wie groß der Anteil von Rechtsextremisten ist, antwortete der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer: „Wir sind bei ungefähr 20 % braunen Bodensatz in der Bundesrepublik.“

Faktencheck: lt. Destatis beträgt die Einwohnerzahl 84,4 Millionen und lt. Statista betrug die Anzahl der Rechtsextremen 38.800 im vergangenen Jahr, d. h. statistisch beträgt der Anteil ungefähr 0,05 % und nicht 20 %.

Wie kommt Herr Kramer dazu so einen Unsinn zu erzählen und ein Fünftel der Bürger derartig zu verhetzen? Weiß er es nicht besser? Dann wäre er ungeeignet für seinen Job, was ja durchaus möglich ist. Oder agiert er, mit seinem Amt und seiner Behörde, gar politisch?

Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde er gefragt, woran er es festmachen würde, wenn er von einer zunehmenden Radikalisierung der AfD spricht. Darauf antwortete er: „Wir machen das fest an dem Hass und der Hetze, der geäußert wird, an der Verrohung, auch der politischen Diskussion. Wenn ich allein daran denke, wie die Vertreterinnen und Vertreter der AfD, Herr Höcke, Herr Möller, Herr Brandner, ganz gezielt auch mit einer brachialen Sprache versuchen, den politischen Gegner zu diffamieren, wie hier mit Gewalt teilweise zumindest versteckt gedroht wird.“

Herr Kramer meint also, die AfD wäre radikal, weil sie angeblich Hass, Hetze und Verrohung betreiben würde und mit brachialer Sprache versuchen würde den politischen Gegner zu diffamieren, nachdem er dies selbst wenige Sätze zuvor ganz offensichtlich getan hatte. Das war ein politischer Offenbarungseid, der zeigt, dass der Verfassungsschutz:

1. politisch agiert und nicht neutral arbeitet,
2. nicht die Verfassung, sondern die Regierungssicht schützt,
3. die AfD komplett falsch einschätzt. Hass, Hetze und Diffamierung betreibt nicht die AfD, sondern deren Gegner, es findet eine Umkehr der Fakten statt. Auch das versteckte Drohen mit Gewalt ist unsinnig und unzutreffend,
4. die Diffamierung und amtliche Einordnung der AfD in Thüringen, als rechtextrem, aus den vorgenannten Gründen falsch ist.

Herr Kramer sollte zurücktreten oder entlassen werden und der Verfassungsschutz gehört abgeschafft, wenn er seine Funktion strukturell nicht erfüllen will und kann.