Weil die obersten Finanzbehörden der Länder ahnen, dass die von der AMPEL-Regierung beschlossene Grundsteuer-Reform verfassungswidrig ist, ermöglichen sie die Berücksichtigung realistischer Grundstückwerte – entgegen dem Gesetz. Wenn der gesetzlich festgestellte Grundstückwert um mehr als 40 % über dem tatsächlichen Wert liegt, dann können die Eigentümer die Aussetzung der Vollziehung bei ihrem Finanzamt beantragen, um einen entsprechenden Bescheid zu erhalten. Es ist nicht das erste Mal, dass die AMPEL-Regierung verfassungswidrige Gesetze beschlossen hat. Sie kann es einfach nicht und gehört abgewählt.